Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Schulung der Studio 1 GmbH zur Anwendung. Gültigkeitsbeginn: April 2011
§ 1 Leistung
- Schulungen werden von Studio 1 GmbH als offene Schulungen und als Client-Site-Schulungen angeboten. Zu öffentlichen Schulungen, die in einem Studio 1 GmbH Schulungsraum durchgeführt werden, können sich Privatpersonen anmelden oder es kann ein Auftraggeber einzelne Mitarbeiter entsenden. Schulungsinhalte, Termine und Schulungsort werden von der Studio 1 GmbH über das Internet oder den gedruckten Schulungskatalog angeboten.
- Client-Site-Schulungen werden nur im Auftrage eines Kunden für dessen Mitarbeiter durchgeführt. Hierbei werden Schulungsinhalte, Dauer, Termine, Preis und der Schulungsort gemeinsam mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 2 Öffentliche Schulungen
- Anmeldung und Bestätigung: Die Anmeldung für eine öffentliche Schulung hat schriftlich, per E-Mail, Post oder mittels des Online-Formulars an Studio 1 GmbH zu erfolgen. Die Anmeldung muss die folgenden Informationen enthalten: Name und vollständige Adresse des Teilnehmers, E-Mail-Adresse, vollständige Rechnungsanschrift sowie genaue Kursbezeichnung, -termin und -ort. Die bei Studio 1 GmbH eingegangenen Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nach Anmeldungseingang wird umgehend eine schriftliche Bestätigung verschickt. Erst danach ist die Anmeldung verbindlich. Die Anmeldungsbestätigung umfasst alle Angaben bezüglich Preis, Datum und Uhrzeit des Kurses sowie des Veranstaltungsortes. Die Anmeldungsbestätigung ist innerhalb einer Kalenderwoche vom Auftraggeber zu prüfen und ggf. schriftlich zu reklamieren, andernfalls gilt der Vertrag zu den von Studio 1 GmbH bestätigten Bedingungen als zustande gekommen.
- Absage: Studio 1 GmbH behält sich das Recht vor, Schulungstermine zu ändern oder zu stornieren. Wird eine Schulung von Studio 1 GmbH storniert, wird dies dem Auftraggeber mindestens 7 Kalendertage vor Schulungsbeginn schriftlich per Post oder per E-Mail mitgeteilt. Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Schulungen finden nur beim Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl statt. Studio 1 GmbH behält sich vor, Referenten auszutauschen, Schulungen zeitlich zu verlegen oder abzusagen und Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vorzunehmen, sofern hierdurch der Zweck der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird.
- Kommt ein Kurs aufgrund eines im Verantwortungsbereich der Studio 1 GmbH liegenden Grund (z.B. Krankheit des Trainers) nicht zustande, wird Studio 1 GmbH einen Ersatztermin vorschlagen. Sofern der Kursteilnehmer diesen nicht wahrnehmen möchte oder kann, wird Studio 1 GmbH schon bezahlte Kursgebühren zurückerstatten. Eine Erstattung ggf. darüber hinaus entstandener Kosten (Reise-, Hotel-, Personal- oder Gerätemietkosten etc.) kann Studio 1 GmbH nicht übernehmen.
- Kommt ein Kurs aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt nicht zustande, werden bereits bezahlte Kursgebühren vollständig erstattet.
Eine Erstattung bereits angefallener Reisekosten oder andere Aufwendungen (entgangener Gewinn, Arbeitsausfall etc.) kann Studio 1 GmbH dabei grundsätzlich nicht übernehmen.
§ 3 Client-Site Schulungen
- Soweit Studio 1 GmbH “Client-Site-Veranstaltungen“ in Räumlichkeiten des Auftraggebers durchführt, ist Studio 1 GmbH berechtigt, bei Nichterfüllung der im Angebot genannten und/oder abgesprochenen Anforderungen an den Kursraum (insbesondere Raumgrösse, Ausstattung und Infrastruktur) zur Gewährleistung der Qualität und Effektivität, die Teilnehmerzahl entsprechend zu reduzieren oder die Veranstaltung abzusagen oder zu verlegen.
- Die im Angebot von “Client-Site-Veranstaltungen“ genannte und vereinbarte maximale Teilnehmerzahl ist verbindlich. Um die vom Auftraggeber gewünschte Qualität und Effektivität des Kurses zu gewährleisten, ist eine Erweiterung der Teilnehmerzahl ohne frühzeitige vorherige Absprache nicht möglich. Dabei ist es nicht erheblich, ob ein Teilnehmer nur kurzzeitig oder während der ganzen Veranstaltung anwesend ist, ob er aktiv teilnimmt oder nur passiver Zuhörer ist. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl vor Ort ist Studio 1 GmbH berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, den Zutritt entsprechend zu begrenzen oder die anfallenden Mehrkosten (z.B. notwendige Ablaufänderungen) und die weiteren Teilnahmegebühren in Rechnung zu stellen.
- Die unter § 2 Abs. 4 aufgeführte Stornoregelung kommt bei “Client-Site-Veranstaltungen“ nicht zur Anwendung.
§ 4 Anmeldung, Absagen, versäumte Lektionen
- Kursteilnehmer müssen die in der Ausschreibung publizierten Anmeldeschlusstermine beachten. Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung). Für die Reihenfolge der Warteliste bei belegten Kursen ist der Zeitpunkt der ersten Optionierung entscheidend. Anmeldungen werden per E-Mail bestätigt. Durch die Bestätigung ist ein wirksamer Vertrag zwischen Kursteilnehmer und Studio 1 GmbH zustande gekommen, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb einer Kalenderwoche reklamiert. Im Falle einer Überbuchung werden Teilnehmer, die sich angemeldet, aber noch keine Bestätigung erhalten haben, unverzüglich telefonisch oder per E-Mail über die Überbuchung informiert und auf Wunsch auf die Warteliste gesetzt.
- Kann ein Teilnehmer nach erfolgter, verbindlicher Anmeldung nicht am Kurs teilnehmen, behält sich Studio 1 GmbH das Recht vor, einen Teil der Kurskosten wie folgt einzufordern:
Bei einer Absage bis einschliesslich 30 Kalendertage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Kurspreises verrechnet.
Bei einer Absage bis einschliesslich 14 Kalendertage vor Kursbeginn werden 50% des Kurspreises verrechnet.
Erfolgt eine Absage oder Rücktrittserklärung später als 14 Kalendertage vor Kursbeginn, sind die vollständigen Kurskosten zu entrichten.
Eine Teilnahmeberechtigung kann im Einzelfall an einen vom Teilnehmer schriftlich zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen werden. In diesem Fall bleibt der Teilnehmer jedoch bis zur vollständigen Zahlung durch den Ersatzteilnehmer direkter Vertragspartner und Schuldner. - Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von nicht besuchten Lektionen möglich.
§ 5 Leistungsumfang und Kosten
- Die Preise für öffentliche Schulungen verstehen sich pro Teilnehmer, inklusive der Schulungsunterlagen. Nach erfolgtem Besuch von mindestens 80 Prozent der Lektionen, wird ein Schulungszertifikat ausgestellt. Schliesst die Ausbildung mit einer Prüfung ab, verpflichtet sich Studio 1 GmbH, diese zu organisieren. Für Bestandene Prüfungen werden Zertifikate ausgeteilt. Wer die Prüfung nicht besteht, erhält eine Bestätigung über den Ausbildungsbesuch. Bildungsleistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit.
- Die Anmeldung verpflichtet den Teilnehmenden zur Zahlung des Kursgeldes, welches mit Rechnungszugang vor Kursbeginn fällig wird. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung behält sich Studio 1 GmbH vor, den Kursplatz anderweitig zu besetzen. Es gelten die unter § 4 Abs. 2 aufgeführten Bedingungen, falls eine anderweitige Besetzung des Kursplatzes nicht möglich ist.
§ 6 Gewährleistung
- Studio 1 GmbH gewährleistet die sorgfältige und professionelle Durchführung der Lehrveranstal- tungen entsprechend einem qualitativ sehr hohen, praxisgerechten Standard.
- Bei der Schulung vermitteln die Referenten die jeweiligen Themen unter Berücksichtigung aktueller Bezüge von Technik und Produktion und ihrer individuellen und subjektiven Berufserfahrung. Trotz aller Sorgfalt bei der Erarbeitung der Kursthemen, der Kursunterlagen und bei der Auswahl der Referenten ist es zur Erreichung des persönlichen Lernerfolges grundsätzlich notwendig, die erworbenen Kenntnisse an die individuellen Anforderungen und die jeweiligen Tätigkeiten anzupassen. Dafür ist der Kursteilnehmer selbst verantwortlich.
§ 7 Haftung und Versicherung
1. Für alle von der Studio 1 GmbH organisierten Schulungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Die Schulungsteilnehmenden sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Schulungsräume der Studio 1 GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Studio 1 GmbH nicht haftbar gemacht werden.
§ 8 Urheberrechte
- Studio 1 GmbH behält sich alle Rechte an den Schulungsunterlagen vor, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf ohne schriftliche Zustimmung von Studio 1 GmbH in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, reproduziert werden. Aufzeichnungen der Kurse in Ton, Bild und/oder Bewegtbild sind nicht erlaubt und führen u.a. zum unwiderruflichen und erstattungslosen Ausschluss aus dem Kurs.
- Studio 1 GmbH respektiert das Urheberrecht der Teilnehmenden betreffend ihrer Beiträge im Zusammenhang mit den Kursen.
§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die Daten über Schulungsteilnehmer werden von Studio 1 GmbH in einem Datenbanksystem erfasst und nur für interne Zwecke genutzt. Studio 1 GmbH verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben und alle Informationen vertraulich zu behandeln.
- Die Kursteilnehmenden gewährleisten, keine personen- und/oder unternehmensbezogene Informationen, die sie während Kursen bei Studio 1 GmbH von Kursnehmenden, Dozenten oder Drittbeteiligten erfahren, weiterzuverwenden, umzuarbeiten oder bekanntzugeben.
§ 10 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Einzelvereinbarungen über die Teilnahme an Kursen der Studio 1 GmbH unterstehen Schweizer Recht.
- Sollten Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein, so tritt an deren Stelle oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine aus vernünftiger, objektiver Sicht für beide Vertragsparteien zu einem angemessenen Interessenausgleich führende Regel.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Einzelvereinbarungen über die Teilnahme an Kursen der Studio 1 GmbH ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Studio 1 GmbH. © Studio 1 GmbH, Seidenstrasse 4, 8304 Wallisellen